Studienergebnisse überzeugen: Dauerhafte Zulassung für Kalmeda

Nach erfolgreicher Erprobungsphase der Kalmeda Tinnitus-App ist jetzt die dauerhafte Aufnahme der App durch das BfArM in das Verzeichnis für digitale Gesundheitsanwendungen bestätigt.

Aufgrund der vorherrschenden Versorgungslücke war es Patienten bisher nicht möglich, unmittelbar nach der Diagnose mit der kognitiven Verhaltenstherapie zu beginnen. Neueste Studienergebnisse belegen, dass Kalmeda diese Lücke schließt und die Versorgung von Tinnituspatienten signifikant verbessert.

Die Kalmeda Tinnitus-App war die erste App, die vorläufig in das Verzeichnis aufgenommen wurde und ist nach belegter Wirksamkeit jetzt dauerhafter Bestandteil des DiGA-Verzeichnisses. Im ersten Schritt werden DiGA vorläufig im Verzeichnis gelistet – binnen 12 Monaten muss der positive Versorgungseffekt nachgewiesen werden. Die an 187 Patienten durchgeführte klinische Studie belegt, dass Kalmeda die Tinnitusbelastung nachweislich reduziert und entsprechend einen positiven Versorgungseffekt hervorruft. Marianne Boskamp, Inhaberin der Firma Pohl-Boskamp sieht in der Aufnahme einen zukunftsweisenden Fortschritt für das Gesundheitswesen: „Für die Einführung von digitalen Gesundheitsanwendungen im deutschen Gesundheitssystem ist dies ein Meilenstein. Mit Kalmeda haben wir gezeigt, dass Evidenz und Wirksamkeit auch bei digitalen Medizinprodukten Realität sind.“

Kalmeda wirkt! RCT Studie bestätigt signifikante Senkung der Tinnitusbelastung

Neue Studienergebnisse zeigen: Kognitive Verhaltenstherapie mit der Kalmeda-App verbessert die subjektive Tinnitusbelastung signifikant.

HNO-Facharzt Dr. Uso Walter fasst die Studienergebnisse zusammen: „Mit der Studie beweisen wir erstmals, dass eine jederzeit verfügbare und von den Krankenkassen erstattete Verhaltenstherapie für Patienten mit chronischem Tinnitus eine hochsignifikante Wirkung hat. Die eklatante Lücke, die bisher zwischen den Forderungen der wissenschaftlichen Leitlinien und der Versorgungsrealität bestand, ist damit geschlossen.”

Testzugang und Infomaterial anfordern